Transporter ab 3,5t sowie LKW 7,49t sind ab 01.07.2024 mautpflichtig

Hinweis: Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen 7,49t und 7,5t in unserem Text.

Auch private Umzüge können jetzt teurer werden

Ab 1.7.2024 wird die Gewichtsgrenze für die Mautpflicht von 7,5t auf 3,5t abgesenkt, womit nun auch Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5t zur Zahlung der Maut verpflichtet sind. Wenn ein Fahrzeug jedoch 3,5t oder weniger wiegt, auch wenn er einen Anhänger zieht, muss er keine Maut zahlen.

Bei Anmietung eines LKW mit 7,49t zulässigem Gesamtgewicht – also der typische Umzugs-LKW einer Autovermietung – werden dem Mieter demnach die entstandenen Mautkosten nachträglich zur regulären Mietwagenabrechnung in Rechnung gestellt.

Wie viel betragen die Mautkosten?

Die Höhe der Mautkosten hängt von der CO2 Emissionsklasse der Fahrzeugs ab und liegt bei ca. 0,15 bis 0,25 Euro pro Kilometer. Eine Fahrt mit einem Fahrzeug bis 7,5t von Köln nach München und zurück kann dann schon mal über 180,00 Euro bis 280,00 Euro Mautgebühren kosten.

Ausnahme: Handwerker

Eigene „Handwerkerfahrzeuge“ werden von der Mautpflicht ausgenommen, sofern sie eine technisch zulässige Gesamtmasse von weniger als 7,5t aufweisen und sie der Lenker zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt. Angemietete Fahrzeuge sind jedoch von dieser Ausnahme ausgeschlossen.

Erläuterungen:

  • Der Fahrer muss selbst Handwerker sein. Es reicht nicht aus, dass der Fahrer für einen Handwerkbetrieb arbeitet oder fährt.
  • Die Fahrt muss zur Ausübung des Handwerks (oder eines Vergleichbaren Berufs) dienen.
  • Es müssen Dinge transportiert werden, die für das Handwerk des Betriebes benötigt werden oder im Zuge des Handwerks des Betriebes hergestellt wurden.
  • Die Fahrt darf nicht kommerziell erfolgen.

Achtung:
Ab dem 1.12.2023 ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zGG, das zulässige Gesamtgewicht (Fahrzeugschein-Feld F.2), sondern die tzGm, die technisch zulässige Gesamtmasse (Fahrzeugschein-Feld F.1) ausschlaggebend.

Weiterführende Informationen

Das deutsche Mautsystem wird von der Toll Collect GmbH mit Sitz in Berlin betrieben (nähere Informationen finden Sie unter toll-collect.de; Service Hotline 008000 222 26 28).

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