Allgemeine Geschäftsbedingungen für Shuttleservice

1. Vertragsverhältnis

Die nachfolgend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden (im Folgenden Besteller genannt) und dem Mietwagenunternehmer (im Folgenden AVK Shuttleservice genannt) hinsichtlich der Beauftragung zur Durchführung von Personenbeförderungen. Der AVK Shuttleservice wird geführt von Udo Koschollek, Liebigstr. 175 in 50823 Köln. Die Leistungen und Angebote von AVK Shuttleservice erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Den Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen. Mündliche Abreden bedürfen der Schriftform.

2. Leistungen

AVK Shuttleservice sichert eine ordnungsgemäße Beförderung nach den Richtlinien des Personenbeförderungsgesetzes zu. Sie verpflichtet sich, dem Besteller ein nach der Straßenverkehr-Zulassungsverordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres, technisch einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt in einem gesäuberten und gereinigten Zustand. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung versichert. Alle eingesetzten Fahrer sind im Besitz der erforderlichen behördlichen Genehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen zum PBefG.

3. Nutzungsberechtigung

Besteller können werden: natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und erfolgreich über das Online-Buchungsformular auf der Website von www.avk-koeln.de bei AVK Shuttleservice eine Buchungsanfrage starten.

Der Besteller ist verpflichtet, bei der Online-Buchungsanfrage wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben gemäß den Vorgaben des Online-Buchungsformulars zu machen und dabei insbesondere Vor- und Nachname und eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine gültige Telefonnummer/Mobilfunknummer anzugeben.

4. Verhalten im Fahrzeug

Im Fahrzeug besteht Rauchverbot und Anschnallpflicht. Das Fahrzeug ist von den Fahrgästen pfleglich zu behandeln. Kommen Fahrgäste diesen Vorgaben trotz Aufforderung des Fahrers nicht nach, kann der Fahrer die Fahrt beenden. In diesem Fall bleibt ein Anspruch von AVK Shuttleservice auf Zahlung des vereinbarten Entgelts in vollem Umfang bestehen. Darüber hinaus hat AVK Shuttleservice gegen den Besteller einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Auslagen, die für die Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen erforderlich sind, die der Besteller oder dessen Mitfahrer schuldhaft dem Fahrzeug zufügen.

5. Zahlung / Zahlungsverkehr des Fahrpreises

Der Besteller bleibt zur Zahlung des Entgelts in vereinbarter Höhe auch dann verpflichtet, wenn der Fahrgast die Fahrt verkürzt. Die Zahlung des Entgelts erfolgt je nach Vereinbarung direkt beim Fahrer vor Fahrtantritt oder nach Rechnungserhalt. Der Besteller hat die Möglichkeit seine Fahrt per Überweisung oder bar zu bezahlen. Auf Verlangen erhält der Besteller eine Quittung über den gezahlten Betrag.

AVK Shuttleservice ist berechtigt Krankentransporte durchzuführen. Diese können direkt mit dem Kostenträger des Bestellers abgerechnet werden. Der Besteller hat hierfür den Krankenbeförderungsschein zu übersenden oder die Verordnung direkt beim Fahrer abzugeben. Den gesetzlichen Eigenanteil (Zuzahlung) zahlt der Kunde bar beim Fahrer vor Fahrtantritt. Ohne einen gültigen Krankenbeförderungsschein oder eine gültige Verordnung wird AVK Shuttleservice keine Krankenfahrten durchführen. Verweigert die Krankenkasse die Bezahlung, so ist AVK Shuttleservice berechtigt, die Fahrtkosten dem Besteller in voller Höhe – abzüglich eines etwaig bereits gezahlten Eigenanteils (Zuzahlung) – in Rechnung zu stellen.

6. Zustandekommen von Einzelverträgen

Die Online-Buchungsanfrage des Bestellers erfolgt ausschließlich durch Ausfüllen der Buchungsmaske auf der Website von www.avk-koeln.de und ist freibleibend. Ein Anspruch des Bestellers auf Abschluss von Einzelverträgen besteht nicht, solange der Besteller keine Buchungsbestätigung erhalten hat. Der Einzelvertrag kommt zustande mit Zugang einer Buchungsbestätigung von AVK Shuttleservice beim Besteller.

Der Einzelvertrag bildet auch ohne Unterschrift von AVK Shuttleservice einen Personenbeförderungsvertrag. Grundlage des Vertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Besteller erkennt diese uneingeschränkt an.

Durch den Vertrag verpflichtet sich AVK Shuttleservice zum Abschluss eines Beförderungsvertrages in eigenem Namen und auf eigene Rechnung im Rahmen der vereinbarten Leistung.

In den Preisen sind folgende Grundleistungen enthalten: Der Abschluss des Beförderungsvertrages entsprechend der gebuchten Transferart und Personenzahl sowie des Gepäcks (pro Person 1 Koffer und 1 Handgepäckstück). Die Abholung erfolgt von einer vorab vereinbarten Adresse pro Buchung.

Für über die Freigepäckgrenze hinausgehendes Übergepäck, sperrige Gegenstände (Ski, Sportgeräte, Surfbretter etc.) sowie weitere, nicht im Grundpreis enthaltene oder vereinbarte Leistungen erheben wir einen Zuschlag laut Preisliste. Voraussetzung ist allerdings die Anmeldung dieser Sonderleistungen im Vorfeld bei AVK Shuttleservice. Bei Unterlassen dieser Anmeldung seitens des Bestellers wird nur die Grundleistung durchgeführt. Eine Leistungsänderung ist dann nicht mehr möglich.

Der Besteller ist verpflichtet, sich zu der angegebenen Abholzeit am vereinbarten Abholort bereit zu halten, da sonst der Leistungsanspruch erlischt.

7. Beförderung von Personen und Sachen

Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges, des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit Dritter nicht gefährdet wird. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich, für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in seiner Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Fahrgäste haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen. Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden. Gegenstände, die nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Verzehr von Nahrungsmittel ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis des Fahrers untersagt.

8. Rücktritt / Stornierung

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Der Besteller kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wobei pauschal folgende Stornierungsgebühren erhoben werden:

- Bei Stornierungen 60 Tage vor der vereinbarten Abholzeit werden 20% Stornogebühr berechnet.
- Bei Stornierungen 10 Tage vor der vereinbarten Abholzeit werden 50% Stornogebühr berechnet.
- Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit sowie bei Nichtinanspruchnahme ohne Stornierung werden 100% Stornogebühr berechnet.

Die Stornierung ist via E-Mail an info@avk-koeln.de zu senden. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Erklärung bei AVK Shuttleservice während der Öffnungszeiten.

Dem Besteller bleibt es vorbehalten, AVK Shuttleservice nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

9. Datenschutz

AVK Shuttleservice erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Bestellers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

Eine Datenschutzerklärung ist unter: www.avk-koeln.de/datenschutz abrufbar.

10. Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund

AVK Shuttleservice und der Besteller können den Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den sie nicht zu vertreten haben und der die Fortsetzung der Beförderung unzumutbar macht, insbesondere in Fällen der höheren Gewalt wie Krieg, Unruhen, Epidemien/Pandemien, erheblich gefährdenden Witterungs- und Straßenverhältnissen.

In diesen Fällen hat AVK Shuttleservice während der Leistungszeit die erforderlichen organisatorischen Abwicklungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Besteller zu treffen. Für erbrachte Leistungen richtet sich die Vergütung von AVK Shuttleservice nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entstehende Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen.

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

AVK Shuttleservice sowie dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Ferner haftet AVK Shuttleservice für einfache fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese auf einer Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, beruhen. In einem derartigen Fall ist die Haftung von AVK Shuttleservice jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für andere, als die genannten, einfachen
fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet AVK Shuttleservice nicht.

12. Gerichtsstand und Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehen, für alle Beteiligten der Sitz von AVK Shuttleservice.

Gesetzlicher Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung: AVK Shuttleservice nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

AVK Shuttleservice ist berechtigt, die AGB für künftige Einzelverträge zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt.

Nach oben scrollen