Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transporte

1. Geltungsbereich

Der AVK Kurierdienst wird geführt von Udo Koschollek, Liebigstr. 175 in 50823 Köln, nachfolgend „AVK Kurierdienst“ genannt. Die Leistungen und Angebote von AVK Kurierdienst erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Den Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird widersprochen. Mündliche Abreden bedürfen der Schriftform.

2. Grundsätzliches

AVK Kurierdienst führt Transporte innerhalb Europa durch. Die Transportaufträge unterliegen den Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmen (VBGL) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) in der jeweils gültigen Fassung. Diese Unterlagen können auf Anfrage gerne zugesandt werden.

Die Transporte erfolgen in erster Linie durch den AVK Kurierdienst als Frachtführer oder seinen Erfüllungsgehilfen. AVK Kurierdienst ist berechtigt, Transporte auch an andere Frachtführer wie Subunternehmer zu vermitteln.

Befördert werden alle Sendungen, die sich im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen. Die Beförderung von Sendungen, deren Lagerung bzw. Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder für die eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist, sind ausgeschlossen.

Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und die Ablieferung des Transportgutes an den Empfänger bzw. an einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger verlangt, kann die Sendung auch allen anderen Personen, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden, übergeben werden.

Das Be- und Entladen des Transportgutes wird vom Auftraggeber durchgeführt bzw. durch den Absender und Empfänger. Der Fahrer hilft nicht beim Be- und Entladen mit, dazu zählt auch die Tragehilfe bei einem Umzugstransport, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Bei Fahrzeugtransporten auf eigener Achse (z. B. bei Fahrzeugüberführungen) sichert der Auftraggeber zu, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet, ferner, dass sicherheitsrelevante Teile ohne Mängel sind und die Hauptuntersuchung noch gültig ist (TÜV).

Bei Fahrzeugtransporten auf einem Anhänger hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass am zu transportierenden Fahrzeug keine Flüssigkeiten (zB. Öl, Kühlwasser) auslaufen, die Bremsanlage (Hauptbremse und Handbremse) funktionsfähig ist und sich alle Räder am Fahrzeug normal rollen lassen. Blockierte oder beschädigte Räder behindern das Hochziehen mit der Seilwinde und führen zum Abbruch des Auftrags. Sämtliche Kosten, die bis dahin entstanden sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Auftragsabwicklung

Der Auftraggeber erteilt ausschließlich schriftlich (per E-Mail, Fax oder über das Kontaktformular) mit allen Details (Termin, Abhol- und Lieferort, Anzahl, Art, Inhalt, Maße, Gewicht, Eigenschaften des Transportgutes) den Transportauftrag. Mit einer gegenseitigen schriftlichen Auftragsbestätigung z.B. per E-Mail oder Fax kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und AVK Kurierdienst zustande. Ohne eine vorherige gegenseitige schriftliche Auftragsbestätigung schließt AVK Kurierdienst alle Leistungen aus.

4. Inhalt und Umfang der Leistungen und Preise

Es gelten die jeweils gültigen Preise, Berechnungsgrundlagen sowie die Beförderungsbedingungen von AVK Kurierdienst, die auf der Homepage www.avk-kurierdienst.de angezeigt werden. Des Weiteren sind Sondervereinbarungen und Sonderkonditionen, die schriftlich erfolgen müssen, vereinbar. Rechnungsempfänger ist, sofern nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere dann, wenn der genannte Rechnungsempfänger die Forderung bestreitet.

5. Sicherstellung des Transportgutes

Es obliegt dem Auftraggeber das Transportgut in einer handelsüblichen, transportfähigen Verpackung zu übergeben (z.B. Kartonage, Palette). Mangelhaft verpacktes bzw. unverpacktes Transportgut wird auf Wunsch transportiert, jedoch wird hierfür keine Haftung übernommen. Bei empfindlichen und zerbrechlichen Gütern (z.B. Glas, Elektronik) muss die Verpackung und die Kennzeichnung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Auftraggeber bzw. Versender vorgenommen werden.

6. Zollabfertigung

Der Versender muss alle erforderlichen Dokumente mit dem Transportgut übergeben. In diesem Falle kann AVK Kurierdienst als Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt werden. Weitere Bestimmungen für die Zollabfertigung sind in der VBGL geregelt.

7. Auslieferung, Rücksendung bei Unzustellbarkeit

Die Auslieferung des übernommenen Transportgutes erfolgt gegen Empfangsquittung an den vom Versender bezeichneten Empfänger zur angegebenen Zustelladresse. Vergebliche Fahrten sowie Warte- oder Ladezeiten und wiederholt€e Zustellversuche sowie Lieferungen an alternative Lieferadressen werden berechnet. Ebenso die Rücklieferung einer unzustellbaren Sendung.

8. Gewährleistung

Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber AVK Kurierdienst auf dem Abliefernachweis schriftlich zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tage nach Lieferdatum bei AVK Kurierdienst schriftlich anzuzeigen.

Allgemeine Vorbehalte, wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme gelten nicht als Anzeige von Fehlmengen oder Schäden. AVK Kurierdienst ist nicht verpflichtet, genaue Mengen beim Erhalt von Transportgut zu kontrollieren, wenn eine Zählung nicht zumutbar ist.

9. Liefer- und Leistungsfrist

Die Annahme des Transportauftrages erfolgt bei schriftlicher Buchungsbestätigung, spätestens bei Übernahme des Transportgutes.

Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, welche die Durchführung der Leistung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, entbinden AVK Kurierdienst von jeder Laufzeitzusage. Dies gilt insbesondere bei ungünstigen Wetterverhältnissen, Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung, außergewöhnlichen Verkehrsverhältnissen oder mangelnder/fehlender Dokumentation bei der Auftragserteilung seitens des Auftraggebers.

In diesen Fällen ist AVK Kurierdienst berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertragsbestandteils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzugsschäden sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit von AVK Kurierdienst, die seitens des Anspruchstellers nachzuweisen ist.

10. Versand und Gefahrenübergang

Die Haftung für das Transportgut beginnt mit dem Moment der abgeschlossenen Übergabe an AVK Kurierdienst. Falls der Versand ohne Verschulden des Frachtführers unmöglich wird bzw. sich verzögert, geht die Haftung wieder auf den Auftraggeber über.

11. Haftung

Für das Transportgut besteht eine Verkehrshaftungsversicherung in Höhe von 40 Sonderziehungsrechte (SZR) pro kg Fracht. Eine Zusatzversicherung bei handelsüblicher Verpackung ist möglich.

Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, welche der jeweilige Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann bzw. deren Folgen er nicht abwenden kann. Weitere Haftungsausschlüsse nach § 427 HGB bleiben unberührt. AVK Kurierdienst kann die Haftung insbesondere für Schäden an Umzugsgütern verweigern, wenn diese vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten selbst ein- bzw. ausgeladen wurden.

Für Funktionsstörungen elektronischer Geräte haftet AVK Kurierdienst bzw. der Frachtführer nur wenn der Anspruchsteller nachweisen kann, dass der Schaden auf Verschulden von AVK Kurierdienst bzw. des Frachtführers beruht. Bei Filmen, Datenträgern u.ä. ist die Haftung auf den Materialwert des Transportgutes beschränkt. Gefahrgut, Wertgegenstände, Schmuck usw. erfordern eine zusätzliche Transportversicherung. AVK Kurierdienst haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.

Eine Transportversicherung für Schäden oder Verlust an Kraftfahrzeugen, die mit einem Anhänger transportiert werden, besteht nicht. Diese muss vom Auftraggeber rechtzeitig vor dem Transport angefragt und von AVK Kurierdienst bei seinem Versicherer gesondert beantragt werden. Für diesen Versicherungsschutz kann AVK Kurierdienst eine Gebühr verlangen.

Die Haftung von AVK Kurierdienst wegen Verlust oder Beschädigung ist bei Möbel- bzw. Umzugstransporte auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von AVK Kurierdienst auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet AVK Kurierdienst wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

Hat AVK Kurierdienst für Verlust des Umzugsgutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

12. Zahlung

Die Zahlung der voraussichtlichen Rechnungssumme erfolgt wahlweise in Bar beim Fahrer oder auf Rechnung (nur nach vorheriger Absprache, vorzugsweise bei Firmen und Behörden) an der Startadresse (Absender). In Einzelfällen behält sich AVK Kurierdienst vor, bei größeren Rechnungssummen oder einer weit entfernten Startadresse eine Anzahlung zur Leistung zu verlangen. Ob ein Transport auf Rechnung bezahlt werden kann entscheidet AVK Kurierdienst vor der Auftragsannahme. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. sind dem Rechnungstext zu entnehmen.

Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung (1. Mahnung) nicht, kann AVK Kurierdienst für die Zahlungsaufforderung (2. Mahnung) Mahnkosten erheben. Darüber hinaus trägt der Schuldner alle Kosten, die für die erforderlichen Maßnahmen zur Betreibung des offenen Betrages notwendig sind.

Reklamationen zur Rechnung müssen vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 14 Tage nach Rechnungsdatum gegenüber AVK Kurierdienst geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als anerkannt.

AVK Kurierdienst ist berechtigt, trotz anders lautender Anweisungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist AVK Kurierdienst berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

13. Pfandrecht

AVK Kurierdienst kann vom Pfandrecht gemäß § 464 HGB Gebrauch machen und das Transportgut einbehalten, falls der Auftraggeber spätestens an der Zieladresse keine oder nur teilweise Zahlung leistet.

14. Stornierung

Verbindlich gebuchte Transportaufträge, die durch Verschulden oder Stornierung des Auftraggebers nicht zustande gekommen sind, sind im vollen Umfang zu vergüten. Ausgenommen hiervon sind Aufträge, die mindestens 5 Tage vor Transportbeginn storniert wurden, diese werden mit 25% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Bereits erbrachte Leistungen, wie zB. die Buchung einer Übernachtung, bezahlte Mautgebühren oder Fährtickets, sind vom Auftraggeber im vollen Umfang zu bezahlen. Stornierungen müssen schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. AVK Kurierdienst behält sich vor, von Buchungen zurückzutreten, bei denen Änderungen vorliegen, diese aber nicht bestätigt worden sind.

15. Verjährung, Gerichtsstand

Sämtliche Ansprüche gegen AVK Kurierdienst, von AVK Kurierdienst beauftragte Frachtführer und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Transportgutes, spätestens mit der Fälligkeit des Anspruches, bei Verlust mit der Kenntnisnahme des Verlustes.

Der Vermittlungsauftrag sowie die vermittelten Transportaufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von AVK Kurierdienst. Für alle Rechtsstreitigkeiten wird ausdrücklich der Gerichtsstand Köln vereinbart.

16. Datenschutz

AVK Kurierdienst ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den in Auftrag gegebenen Transporten anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten sowie die Entgelt- und Zusatzdaten selbst oder durch Dritte elektronisch zu erfassen, zu speichern, zu bearbeiten, oder in dem zur Erfüllung notwendigen Umfang an Dritte zu übermitteln. Die Rechte des Betreffenden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Widerspruch im Hinblick auf gespeicherte personenbezogene Daten können unabhängig vom Ort der Speicherung bei AVK Kurierdienst geltend gemacht werden.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Falle tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung. Das gleiche gilt für fehlenden Bestimmungen.

18. Hinweis

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit den Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmen (VBGL) sind jederzeit im Internet auf der Homepage von AVK Kurierdienst einsehbar: www.avk-koeln.de - Sie werden bei Bedarf gerne zugesandt.

Links für weitere Informationen

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