Ein junger Fahrer in Österreich muss sein Auto abgeben, weil er zu schnell unterwegs war und die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 81 km/h überschritt – wäre es nur ein Kilometer weniger und er hätte sein Fahrzeug behalten dürfen. Der 20-jährige BMW-Fahrer aus Wien wurde im April 2024 in einer 50er-Zone mit 136 km/h geblitzt. Nach Abzug der Toleranz lag er bei 131 km/h, was die Grenze überschritt, ab der das österreichische Gesetz zur Beschlagnahmung von Fahrzeugen greift.
Das Wiener Verwaltungsgericht traf die Entscheidung am 23. Oktober 2024. Laut dem im März 2024 eingeführten Gesetz dürfen Fahrzeuge bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften beschlagnahmt und versteigert werden. Der Wert des BMWs beträgt 30.000 Euro, und das Fahrzeug wird nun in einer Auktion verkauft.
Zusätzlich zum Verlust seines Autos muss der Fahrer mit weiteren finanziellen Belastungen rechnen: einer Geldstrafe von 1600 Euro, 650 Euro für eine Nachschulung sowie täglichen Aufbewahrungskosten von 11 Euro für das Fahrzeug. Da der Kaufvertrag auf den Namen seines Vaters lief, muss er auch die 30.000 Euro an ihn zurückzahlen. Der junge Mann zeigte sich enttäuscht, dass ihm vor Ort von der Polizei Milde zugesichert wurde.
Dieser Vorfall ist jedoch kein Einzelfall. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden bereits 133 Autos in Österreich wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmt. Ein 2018er Peugeot 208 wurde bereits versteigert und erzielte 6800 Euro, die größtenteils in einen Verkehrssicherheitsfonds flossen. Auch ein weiterer Fall betrifft einen VW Passat, dessen Fahrer mit 198 km/h statt der erlaubten 100 km/h auf der A1 bei Wien erwischt wurde. Auch dieses Fahrzeug wird versteigert.
Quelle: autobild.de