Ergänzende Bedingungen für dokumentierte Dokumentenzustellungen

Diese ergänzenden Bedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transporte des AVK Kurierdienstes. Sie gelten für dokumentierte Zustellungen von Dokumenten, Schriftstücken und sonstigen Unterlagen, insbesondere für Botenzustellungen mit Zustellnachweis.

Soweit diese ergänzenden Bedingungen besondere Regelungen für dokumentierte Dokumentenzustellungen enthalten, gehen sie den allgemeinen Transportbedingungen des AVK Kurierdienstes vor. Im Übrigen bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transporte des AVK Kurierdienstes anwendbar.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter und ausführender Kurierdienst ist:

AVK Autovermietung & Kurierdienst
Udo Koschollek e.K.
(nachfolgend „AVK Kurierdienst“ genannt)

Liebigstr. 175
50823 Köln
Deutschland

Telefon: +49 (0)221-172026
E-Mail: info@avk-koeln.de
Website: www.avk-koeln.de

AVK Kurierdienst führt dokumentierte Zustellungen selbst oder durch eingesetzte Erfüllungsgehilfen, Fahrer, Boten oder Unterauftragnehmer aus.

Diese ergänzenden Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Leistungsgegenstand

AVK Kurierdienst führt dokumentierte Zustellungen von Dokumenten und Schriftstücken aus. Die Leistung kann insbesondere rechtlich bedeutsame Schreiben betreffen, zum Beispiel Kündigungen, Abmahnungen, Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen, Widerrufe, Vertragsunterlagen oder vergleichbare Willenserklärungen.

Gegenstand der Leistung ist die Abholung oder Übernahme der Sendung, die Beförderung zur angegebenen Zustelladresse, die Durchführung der vereinbarten Zustellart und die Erstellung einer Zustelldokumentation, soweit dies vereinbart wurde.

AVK Kurierdienst erbringt keine Rechtsberatung und prüft nicht, ob ein Dokument im Einzelfall rechtlich wirksam ist. Der Auftraggeber bleibt selbst dafür verantwortlich, dass Inhalt, Form, Empfänger, Adresse, Frist und Zustellzeitpunkt rechtlich geeignet sind.

3. Vertragsschluss und Auftragsannahme

Ein Auftrag kann über eine Website, per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder auf sonstige Weise angefragt werden.

Die bloße Anfrage ist unverbindlich. Ein kostenpflichtiger Auftrag kommt erst zustande, wenn AVK Kurierdienst den Auftrag ausdrücklich annimmt oder mit der Ausführung beginnt.

AVK Kurierdienst ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, wenn die Durchführung aus rechtlichen, tatsächlichen, organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zu übermitteln.

4. Zustellarten

Je nach Auftrag können insbesondere folgende Zustellarten vereinbart werden:

  • Briefkasteneinwurf mit Zustellprotokoll
  • persönliche Übergabe
  • persönlicher Übergabeversuch mit anschließendem Briefkasteneinwurf
  • Express- oder Eilzustellung
  • Rückführung unzustellbarer Sendungen

Die konkret geschuldete Zustellart ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.

Bei einer Zustellung durch Briefkasteneinwurf darf die Sendung in den Briefkasten eingelegt werden, wenn der Briefkasten dem Empfänger nach den Umständen hinreichend zugeordnet werden kann, insbesondere durch Namensschild, Firmenbezeichnung, Wohnungsnummer oder sonstige eindeutige Zuordnung.

Bei einer persönlichen Übergabe erfolgt die Übergabe an den Empfänger oder eine nach den Umständen empfangsberechtigte Person, soweit keine abweichende Weisung ausdrücklich vereinbart wurde.

Wurde ein persönlicher Übergabeversuch mit anschließendem Briefkasteneinwurf vereinbart, darf AVK Kurierdienst die Sendung nach erfolglosem Übergabeversuch in einen geeigneten und zuordenbaren Briefkasten einlegen.

5. Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Prüfung und Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • Name und Kontaktdaten des Auftraggebers
  • vollständige Abholadresse oder Bereitstellungsart
  • vollständige Zustelladresse
  • Name oder Bezeichnung des Empfängers
  • gewünschter Abhol- oder Zustellzeitpunkt
  • gewünschte Zustellart
  • Art, Umfang, Gewicht und Besonderheiten der Sendung
  • besondere Zugangsbedingungen am Abhol- oder Zustellort
  • Hinweise auf Fristen, besondere Dringlichkeit oder rechtliche Bedeutung
  • Hinweise auf Originaldokumente, Wertgegenstände oder sensible Inhalte

Der Auftraggeber muss AVK Kurierdienst bereits bei Auftragserteilung darauf hinweisen, wenn es sich um Originaldokumente, fristgebundene Unterlagen, besonders vertrauliche Inhalte, gerichtliche oder behördliche Unterlagen oder sonstige besonders wichtige Dokumente handelt.

Unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben können dazu führen, dass eine Zustellung nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit zusätzlichem Aufwand durchgeführt werden kann. Daraus entstehende Folgen und Mehrkosten trägt der Auftraggeber, soweit AVK Kurierdienst diese nicht zu vertreten hat.

Weisungen des Auftraggebers, die von der vereinbarten Zustellart oder dem regulären Ablauf abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie vor Beginn der Ausführung mitgeteilt und von AVK Kurierdienst ausdrücklich bestätigt wurden. Nach Übergabe der Sendung an AVK Kurierdienst besteht kein Anspruch darauf, dass nachträgliche Weisungen noch berücksichtigt werden können.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Sendung rechtmäßig befördert und zugestellt werden darf und keine unzulässigen, gefährlichen oder gesetzlich verbotenen Inhalte enthält.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Beauftragung der Zustellung berechtigt ist und dass die Zustellung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, gerichtliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstößt.

6. Originaldokumente und mehrere Ausfertigungen

Stellt der Auftraggeber nur eine einzige Ausfertigung eines Originaldokuments zur Verfügung, trägt er das Risiko, dass bei Verlust, Beschädigung, verspäteter Bereitstellung oder sonstiger Verzögerung keine weitere Ausfertigung für einen erneuten oder rechtzeitigen Zustellversuch verfügbar ist.

Der Auftraggeber sollte bei fristgebundenen Unterlagen prüfen, ob mehrere Ausfertigungen bereitgestellt werden können.

7. Ausgeschlossene oder nur nach vorheriger Vereinbarung zulässige Sendungen

Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dürfen keine Sendungen übergeben werden, die gefährliche, verbotene oder besonders regulierte Inhalte enthalten.

Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Gefahrgut
  • Waffen, Munition oder Waffenteile
  • Betäubungsmittel oder sonstige verbotene Stoffe
  • entzündliche, explosive, giftige, ätzende oder radioaktive Stoffe
  • lebende Tiere
  • Bargeld in größerem Umfang
  • Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck oder vergleichbare Wertgegenstände
  • Inhalte, deren Besitz, Transport oder Übergabe rechtswidrig ist
  • Sendungen, die besonderer Kühlung, besonderer Sicherung oder besonderer Behandlung bedürfen

Originaldokumente, gerichtliche oder behördliche Unterlagen, besonders vertrauliche Unterlagen, Wertgegenstände oder Sendungen mit außergewöhnlich hohem Wert müssen bei Auftragserteilung ausdrücklich angegeben werden. AVK Kurierdienst kann die Annahme solcher Sendungen ablehnen oder von besonderen Bedingungen abhängig machen.

Entspricht eine Sendung nicht den bei Auftragserteilung gemachten Angaben oder den vereinbarten Bedingungen, kann AVK Kurierdienst die Annahme verweigern, die Sendung zurückgeben, zur Abholung bereithalten oder die weitere Bearbeitung von einer gesonderten Vereinbarung abhängig machen.

Wird eine solche Sendung dennoch bearbeitet oder befördert, können dadurch entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet werden, soweit der Auftraggeber die Abweichung zu vertreten hat oder die Mehrkosten aus seiner Sphäre stammen.

8. Zustellnachweis und Dokumentation

Bei dokumentierten Zustellungen wird ein Zustellnachweis erstellt, soweit dies nach dem jeweiligen Auftrag vorgesehen ist.

Der Zustellnachweis kann insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Auftrags- oder Referenznummer
  • Abholadresse
  • Zustelladresse
  • Datum und Uhrzeit der Abholung
  • Datum und Uhrzeit des Zustellversuchs oder der Zustellung
  • gewählte Zustellart
  • Status der Zustellung
  • Beschreibung des Zustellablaufs
  • Name oder Kennung des eingesetzten Kurierboten
  • Fotos zur Dokumentation, soweit zulässig und erforderlich
  • Unterschrift des Empfängers oder einer empfangsberechtigten Person, soweit vorhanden
  • Hinweise zu besonderen Umständen vor Ort

Ein Zustellnachweis bedeutet nicht automatisch, dass eine persönliche Übergabe oder ein erfolgreicher Zugang in jedem Fall garantiert wird. Gegenstand der Leistung ist die Erstellung einer Dokumentation über die durchgeführte Zustellung oder den durchgeführten Zustellversuch, soweit ein Zustellversuch tatsächlich durchgeführt wurde.

Zur Dokumentation der Zustellung können auf der Sendung, dem Umschlag, dem Zustellprotokoll oder sonstigen Begleitunterlagen Zustellvermerke, Zeitangaben, Referenznummern oder sonstige Hinweise angebracht werden, soweit dies für die Dokumentation des Zustellvorgangs erforderlich oder zweckmäßig ist.

Eine Öffnung, Kopie oder Archivierung des Inhalts der Sendung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Auftraggeber hierzu vorab ausdrücklich eingewilligt hat. Ohne eine solche Vereinbarung prüft AVK Kurierdienst den Inhalt der Sendung grundsätzlich nicht.

Elektronische Nachweise, digitale Fotos, Zeitstempel, GPS-nahe Standortdaten, digitale Unterschriften und sonstige elektronische Zustelldaten können zur Dokumentation der Zustellung verarbeitet und gespeichert werden, soweit dies zur Vertragserfüllung und Nachweisführung erforderlich ist.

AVK Kurierdienst schuldet keine gerichtliche Anerkennung eines Zustellnachweises in einem konkreten Einzelfall. Ob und in welchem Umfang ein Zustellnachweis in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren als ausreichend angesehen wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls und der Entscheidung der zuständigen Stelle ab.

9. Zeugenstellung des Kurierboten

Sollte der eingesetzte Kurierbote im Zusammenhang mit der durch AVK Kurierdienst ausgeführten dokumentierten Zustellung von einem Gericht als Zeuge geladen werden, sind die hierfür anfallenden Kosten des Kurierboten im vereinbarten Preis bereits enthalten.

Dies gilt für die Zeugenstellung des Kurierboten zur tatsächlich durchgeführten oder versuchten Zustellung. Nicht enthalten sind sonstige Kosten des Auftraggebers, insbesondere Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, Auslagen Dritter oder Kosten, die nicht durch die Zeugenstellung des eingesetzten Kurierboten verursacht werden.

Die mögliche Zeugenstellung des Kurierboten stellt keine Garantie für den Ausgang eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens dar.

10. Nicht erfolgreiche Zustellung und Zustellhindernisse

Eine Zustellung kann insbesondere scheitern oder nicht vollständig durchgeführt werden, wenn:

  • die angegebene Adresse falsch, unvollständig oder nicht auffindbar ist
  • der Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht feststellbar ist
  • kein geeigneter oder eindeutig zuordenbarer Briefkasten vorhanden ist
  • der Zugang zum Gebäude, Grundstück oder Briefkasten nicht möglich ist
  • die Annahme verweigert wird
  • bei persönlicher Übergabe keine geeignete Empfangsperson angetroffen wird
  • Sicherheits-, Hausrechts- oder Zugangsbeschränkungen entgegenstehen
  • behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unfälle, extreme Wetterlagen oder höhere Gewalt entgegenstehen
  • der Auftraggeber erforderliche Informationen nicht, falsch oder zu spät bereitgestellt hat

Als Zustellhindernis gilt auch, wenn der Zugang zum Briefkasten, zur Klingelanlage, zum Grundstück oder zum Gebäude tatsächlich verhindert wird oder wenn eine vorhandene Empfangseinrichtung nicht genutzt werden kann, etwa durch Einwurfverbot, fehlende Beschriftung, verschlossenen Zugang, Hausverbot oder sonstige Zugangsbeschränkungen.

Wird eine persönliche Übergabe verweigert oder wird die Abgabe einer Empfangsbestätigung verweigert, kann dies als Annahmeverweigerung dokumentiert werden.

Ist eine Zustellung aus Gründen nicht möglich, die aus der Sphäre des Auftraggebers, des Empfängers oder des Zustellortes stammen, bleibt der Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen, sofern ein Zustellversuch unternommen wurde.

Ist eine Sendung unzustellbar, kann sie nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgeführt, für eine erneute Zustellung bereitgehalten oder auf andere vereinbarte Weise behandelt werden. Dadurch entstehende Zusatzkosten können dem Auftraggeber berechnet werden, sofern die Unzustellbarkeit nicht von AVK Kurierdienst zu vertreten ist.

11. Fristen, Expresszustellungen und rechtliche Wirkung

AVK Kurierdienst bemüht sich, gewünschte Abholzeiten, Zustellzeiten und Fristen einzuhalten. Eine bestimmte Zustellzeit oder ein bestimmter Zustellerfolg wird jedoch nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin bestätigt wurde.

Bei Express- oder Eilzustellungen wird der Auftrag bevorzugt bearbeitet. Auch bei Express- oder Eilzustellungen kann die tatsächliche Durchführung von äußeren Umständen abhängen, insbesondere Verkehrslage, Entfernung, Wetter, Zugangssituation und Mitwirkung des Auftraggebers.

AVK Kurierdienst übernimmt keine rechtliche Prüfung des zuzustellenden Dokuments, der Frist, der Wirksamkeit einer Erklärung oder der rechtlichen Folgen einer Zustellung.

Begriffe wie „rechtssichere Zustellung“, „dokumentierte Zustellung“ oder „Zustellnachweis“ beschreiben die organisatorische und dokumentarische Leistung. Sie stellen keine Rechtsberatung und keine Garantie für den Erfolg eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens dar.

12. Preise, Zusatzkosten und Abrechnung

Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Preisliste, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung. Im Übrigen gelten die Zahlungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transporte des AVK Kurierdienstes.

Entstehen über den vereinbarten Preis hinaus zusätzliche Kosten, die durch besondere Umstände des Auftrags, durch notwendige Rückfragen, zusätzliche Fahrten, Wartezeiten, Rückführungen, Adressklärungen oder sonstige Maßnahmen im Interesse des Auftraggebers verursacht werden, können diese dem Auftraggeber zusätzlich berechnet werden, soweit sie erforderlich und angemessen sind.

13. Stornierung, Abbruch und Kostenpflicht

Für Stornierung und Abbruch gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transporte des AVK Kurierdienstes.

Ergänzend gilt: Wird ein dokumentierter Zustellauftrag nach Fahrtantritt, nach Übernahme der Sendung oder nach Beginn der Ausführung durch den Auftraggeber abgebrochen, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich vollständig zahlbar, sofern der Abbruch nicht von AVK Kurierdienst zu vertreten ist.

Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

14. Haftung

Für die Haftung gelten grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transporte des AVK Kurierdienstes sowie die gesetzlichen frachtrechtlichen Regelungen, soweit diese anwendbar sind.

AVK Kurierdienst übernimmt keine Haftung für die rechtliche Wirksamkeit einer Zustellung, den Inhalt der zuzustellenden Dokumente, die Einhaltung materiell-rechtlicher oder prozessualer Fristen oder den Erfolg eines rechtlichen Verfahrens.

AVK Kurierdienst haftet nicht für Fristversäumnisse, rechtliche Nachteile, Folgeschäden oder mittelbare Schäden, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AVK Kurierdienst beruhen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

15. Datenschutz

AVK Kurierdienst verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

Zur Bearbeitung und Durchführung von Zustellaufträgen können erforderliche Daten an Fahrer, Boten, Unterauftragnehmer oder sonstige beteiligte Dienstleister weitergegeben werden.

Im Rahmen der Zustelldokumentation können Fotos, Zeitstempel, Zustellvermerke, digitale Unterschriften und sonstige Nachweisdaten verarbeitet werden. Diese Daten dienen der Durchführung des Auftrags, der Dokumentation der Zustellung und der späteren Nachweisführung.

AVK Kurierdienst ist berechtigt, auftragsbezogene Daten an Gerichte, Behörden, Rechtsanwälte oder sonstige berechtigte Stellen zu übermitteln, soweit dies gesetzlich erforderlich, zur Durchsetzung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche notwendig oder zur Erfüllung einer gerichtlichen oder behördlichen Anforderung erforderlich ist.

Details zur Datenverarbeitung, zu Zustellnachweisen, technischen Nachweisdaten und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

16. Schlussbestimmungen

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transporte des AVK Kurierdienstes.

Sollte eine Bestimmung dieser ergänzenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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